Leistungen
Unsere Praxis ist zugelassen für die Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 1 SGB V.
Auf ärztliche Heilmittelverordnung 13 (rot) behandeln wir bei:
- Diabetische Füße (DF)
- Füße mit Neuropathischen Störungen (NF)
- Füße mit Querschnittsyndrom (QF)
- Nagelspangentherapie
Ohne eine Zuzahlungsbefreiung sind von Ihnen bei Behandlungsbeginn 10% der Behandlungskosten sowie die Rezeptgebühr von 10 € zu begleichen.
Alle anderen podologischen Leistungen sind kostenpflichtige IGeL-Leistungen, die privat bezahlt werden müssen.
- Hühneraugentherapie
- Warzentherapie
- Hautrisse / Rhagaden
Behandlung Privates Rezept (grün) / Privatzahler
Podologische Komplexbehandlung
"klein" bis 20 min / "groß" bis 40 min
mit Fußbad (bei intakter Haut),
Nägel schneiden,
Hornhaut entfernen sowie
Clavus (Hühnerauge), Rhagaden (Hautrisse) behandeln,
eincremen der Füße
Podologische Teilbehandlung
Bei der podologischen Teilbehandlung wird gezielt auf bestimmte Probleme eingegangen und therapiert in einer Sitzung entweder die Zehennägel oder die Hornhaut. Mögliche Behandlungen umfassen:
- Nagelpilzbehandlung
- Behandlung von eingewachsenen Nägeln
- Behandlung von Warzen
- Entfernung von Hühneraugen
Spangentechnik - Orthonyxie
Hilfsmittel bei eingewachsenen Zehennägeln, oder eingerollten Nägeln
lassen Sie sich beraten