Leistungen

Unsere Praxis ist zugelassen für die Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen  gemäß § 124 Abs. 1 SGB V.
Auf ärztliche Heilmittelverordnung 13 (rot) behandeln wir bei:

  • Diabetische Füße (DF)
  • Füße mit Neuropathischen Störungen (NF)
  • Füße mit Querschnittsyndrom (QF)
  • Nagelspangentherapie

Ohne eine Zuzahlungsbefreiung sind von Ihnen bei Behandlungsbeginn 10% der Behandlungskosten sowie die Rezeptgebühr von 10 € zu begleichen.
 

Alle anderen podologischen Leistungen sind kostenpflichtige IGeL-Leistungen, die privat bezahlt werden müssen. 

  • Hühneraugentherapie
  • Warzentherapie
  • Hautrisse / Rhagaden


Behandlung Privates Rezept (grün) / Privatzahler

Podologische Komplexbehandlung

"klein" bis 20 min / "groß" bis 40 min

mit Fußbad (bei intakter Haut),
Nägel schneiden,
Hornhaut entfernen sowie
Clavus (Hühnerauge), Rhagaden (Hautrisse) behandeln,
eincremen der Füße 


Podologische Teilbehandlung

Bei der podo­logischen Teil­behandlung wird gezielt auf bestimmte Probleme eingegangen und therapiert in einer Sitzung entweder die Zehen­nägel oder die Hornhaut. Mögliche Behand­lungen umfassen:

  • Nagelpilzbehandlung
  • Behandlung von eingewachsenen Nägeln
  • Behandlung von Warzen
  • Entfernung von Hühneraugen

Spangentechnik - Orthonyxie

Hilfsmittel bei eingewachsenen Zehennägeln, oder eingerollten Nägeln

lassen Sie sich beraten